Reglement Bauernklasse
I. Allgemeines
SICHERHEIT
Auf jeder von der DTTO e.V. sanktionierten Veranstaltung ist Sicherheit oberstes Gebot. Es sind eine Vielzahl verschiedener Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Während des Ziehens steht Sicherheit bei jedem immer an erster Stelle. Das Ende der Bahn muss zu jeder Zeit freigehalten werden. Die DTTO e.V. wird keine Veranstaltung durchführen, auf der irgendjemand einem vermeidbaren Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist. Jeder ist für die Sicherheit mitverantwortlich. Der Veranstalter, die Fahrer, die Zuschauer und die DTTO e.V. Funktionäre müssen zusammenarbeiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Die vorliegenden Regeln sind als Leitfaden für den Tractor-Pulling-Sport gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses TraktorSports teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft. Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden. Nichts in diesem Reglement kann als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden. Die Ausführungen und Vorschriften, die in diesem Reglement in Kraft gesetzt werden, basieren auf den Vorschlägen der WPI/NTPA, dem ETPC Reglement und Vorschlägen aus der DTTO e.V.
Allgemeine Hinweise
1. Für Fahrzeugpapiere hält sich die DTTO e.V. an die StVZO. Betriebsanleitungen, Fahrzeugschein und -brief müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Das gilt auch für Fahrzeuge, die in anderen Mitgliedsstaaten der EU hergestellt worden sind. Sollte ein Mitglied der Bahn- oder Technischen Kommissare einer auf den Unterlagen erkenntlichen Sprache mächtig sein, so kann er über deren Zulässigkeit entscheiden.
2. Traktoren, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, können keine Starterlaubnis erhalten. Die Entscheidung darüber obliegt nur dem Bahnkommissar oder den Technischen Kommissaren.
3. Bauernklassen sind für die Teilnehmer aus der Umgebung gedacht. Welche Gewichtsklassen an den Start gehen, obliegt dem jeweiligen Veranstalter.
4. In den Bauernklassen gibt es keine Deutsche Meisterschaft der DTTO e.V.
5. Hobbysport Traktoren, die in der Deutschen Meisterschaft der DTTO e.V. gemeldet sind, ist es nicht gestattet in der Bauernklasse zu starten.
6. Für die Durchführung eines DM Endlaufes müssen im jeweiligen Jahr mindestens 3 Meisterschaftsqualifikationsläufe in der jeweiligen Klasse gefahren worden sein.
7. Jeder Traktor, der um die Deutsche Meisterschaft mitfährt, muss in der DTTO e.V. registriert sein.
8. Starts auf ETPC sanktionierten Veranstaltungen müssen der DTTO e.V. gemeldet werden.
9. Super Sport Traktoren dürfen nur auf ETPC sanktionierten Veranstaltungen vor abgenommenen Bremswagen starten.
10. Traktoren der Bauernklassen können nicht über die Gruppenhaftpflicht der DTTO e.V. versichert werden. Sie müssen über ihre KFZ-Haftpflichtversicherung versichert sein.
II. Technisches Reglement für Bauernklassen
1. Dieses Reglement deckt die Sicherheitsaspekte der Klassen für Serienschlepper ab.
2. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
3. Der Motor muss vom Hersteller im auf dem Typenschild und Fahrzeugschein genannten Model verbaut worden sein. Die Typenbezeichnung auf der Haube muss der des Fahrzeugscheins entsprechen. Alternativ dürfen nur Motoren verwendet werden, die vom Hersteller entsprechend der Ersatzteilliste als Ersatzmotoren ausgeliefert werden. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
4. Der Traktor muss angemeldet sein und eine gültige HU (TÜV) haben. Bei Teilnehmern aus Nachbarländern bei denen eine Anmeldung mit Kennzeichen und TÜV nicht notwendig ist (NL), ist ein Schriftstück vorzulegen, dass diese Traktoren sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. Darüber hinaus erfolgt bei diesen Traktoren eine Sichtprüfung durch die technische Abnahme, ob sich das Fahrzeug augenscheinlich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Ansprüchen wird es vom Start ausgeschlossen.
5. Turboaufladung ist dann zulässig, wenn das Fahrzeug vom Hersteller mit einem oder mehreren Ladern ausgeliefert wurde. Die Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Das Nachrüsten von Turboladern ist nicht erlaubt. Wird anstelle eines durch den Hersteller in dem auf dem Typenschild genannten Typs verbauten Turboladers ein anderer Turbolader verbaut, so darf dieser hinsichtlich Größe und Leistungsfähigkeit den original verbauten Lader nicht übertreffen. Die Nachweispflicht hierrüber liegt beim Teilnehmer.
6. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.
7. Zusatzgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein. Der Anhängepunkt der Frontgewichte darf max. 1000mm vor dem originalen Guss Vorderteil oder dem Oberlenkerbolzen der Fronthydraulik liegen. Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten. Der technische Kommissar kann einen Teilnehmer mit übertriebener Beladung mit Gewichten vom Wettkampf ausschließen, da die Gefahr be- 2019-04 7 DTTO e.V. steht, dass der Traktor durchbrechen kann.
8. Die Steigbegrenzer sind für alle Schlepper unter 8t Startgewicht sowie alle reinen Hinterachsschlepper Pflicht, für alle anderen Schlepper werden sie empfohlen. 2019-04 8 DTTO e.V.
9. Die Steigbegrenzer müssen mindestens 150mm horizontal über die Hinterreifen hinausragen und dürfen max. 250mm vom Boden entfernt sein. Die Aufstandsfläche muss mindestens 150cm² betragen, die Breite mindestens 100 mm. Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer genutzt werden, sie müssen jedoch mechanisch arretiert sein. Sperren der Unterlenker über die Hydraulik allein ist nicht ausreichend; zum mechanischen Sperren sind Ketten, Streben oder vergleichbares zu verwenden.
10. Die Traktoren müssen einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen.
11. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
12. Das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief darf nicht überschritten werden.
13. Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.
14. Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenndrehzahl nicht mehr als 15% überschreiten, jedoch maximal 2700 1/min.
15. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. Bis einschließlich der 4,5t Bauernklasse beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite maximal 800mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so dass beide Reifen incl. Spalt die Breite von 800mm nicht überschreiten dürfen. Ab der 4,5t Bauernklasse ist die Reifenbreite und Höhe freigestellt, auch bei der Verwendung von Zwillingsbereifung. Zwillingsreifen sind mechanisch (Ketten oder Spannbänder) gegen Verlust zu sichern.
16. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugmaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm, aber immer unterhalb des Achsmittelpunktes liegen muss. Z.B bei einem Raddurchmesser von 1,20 Metern liegt die maximale Höhe bei 60 cm.
17. Der Winkel der eingehängten Zugkette zum Boden darf 25° nicht überschreiten.
18. Das Zugmaul muss in alle Richtungen starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.
Das aktuelle Reglement für die Sport-, Hobbysport und Supersport-Klasse findet ihr hier :