Reglement & Anmeldung

In Anlehnung an das  Nord-West Deutsche TreckerTreck Reglement

 

Vorwort:

Das Nord-West Deutsche Trecker Treck Reglement wurde im Winter 2025/2026 von zahlreichen Veranstaltern aus Niedersachsen und NRW in Zusammenarbeit mit einigen Bremswagenteams sowie einer Versicherung erstellt.

 

Ziel dieses Reglements ist es, die Trecker-Treck-Veranstaltungen fairer und auch sicherer zu machen.

 

Jeder Veranstalter darf dieses Reglement für seine Veranstaltung verwenden. Sollte ein Veranstalter für seine Veranstaltung Änderungen am Reglement vornehmen (z.B. andere Zugmaulhöhe oder andere Gewichtsklassen), so darf er das gerne tun.

 

Ob ein Veranstalter alle Klassen, d. h. Bauernklasse, Bauernsport und Bauernsupersport fährt, liegt im Ermessen des Veranstalters. Sollte ein Veranstalter die Bauernsupersport nicht fahren, mangels Teilnehmer oder mangels Zeit, so reicht es, wenn nur die Bauernsport-Klasse gefahren wird. Hier entscheidet der Veranstalter, ob Schlepper, welche eigentlich in die Bauernsupersport-Klasse gehören, starten dürfen.

 

Es wird ausdrücklich an alle Teilnehmer appelliert, sich das Regelwerk genau durchzulesen, ehrlich zu sein und sich in der richtigen Klasse anzumelden.

 

 

Die Regeln in diesen Teilnahmebedingungen sind als Leitfaden für den Trecker-Treck Sport gedacht. Regeln die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im

Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktorsportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

 

Haftungsausschussklausel:

Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

 

Inhaltliche Abweichungen des Regelwerks des Trecker-Trecks Vinnen 2026 vom Nord-West Deutschen Reglement sind in Rot markiert.

 

1.  Allgemeine Regeln für alle Klassen

 

  1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  2. Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nicht gestattet.
  3. Verliert ein Schlepper Öl, Kraftstoff, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens sowie alle anderen anfallenden Kosten.
  4. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein. Steigbegrenzer sind bis einschließlich 5,5 Tonnen Pflicht sowie bei allen Hinterradschleppern, darüber hinaus ist die Verwendung freigestellt, der Anbau wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen.
  5. Der Schlepper muss in einem verkehrsicheren Zustand sein (Bremse, Reifen, Beleuchtung,etc.) Es wird ausdrücklich empfohlen, einen gültigen Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung) für den Schlepper sicherzustellen.
  6. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert. DieFahrtüchtigkeit des Fahrers muss gemäß StVO gewährleistet sein. (Alkohol & Drogen)
  1. Als Anhängepunkt dient ausschließlich das Original-Zugmaul, oder Tüv abgenommen welches frei zugänglich sein muss. Das Zugmaul darf vom Boden aus gemessen maximal 80 cm ohne Toleranz hoch sein (untere Auflagefläche des Zugmaules). Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen. Das Zugmaul muss starr am Trecker befestigt sein (min alle Bolzen müssen verbaut sein).
  2. Das Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenem Ermessen. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen.
  3. Heckgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Ebenfalls dürfen die Gewichte die Kette nicht berühren. Das Zugmaul muss frei zugängig sein. Die Kette wird von der Bremswagenkufe aus vom Bremswagenteam eingehängt. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies ebenfalls zur Disqualifikation führen.
  4. Frontgewichte dürfen maximal 150cm vom vordersten Punkt der Motorhaube gemessen bis zum vordersten Punkt des Frontgewichtes herausragen.
  5. Es dürfen nur reine Gewichte im Frontanbau sowie Heckanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber,etc).
  6. Gewichte müssen am Schlepper gut befestigt sein, löst sich ein Gewicht und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  7. Beim Frontladeranbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke, etc). Der Frontlader darf max 1m über dem Boden geführt werden und nicht während des Pulls betätigt werden.
  8. Ketten bzw. Bandlaufwerke sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  9. Geschnittene Reifen sind nur in den Bauern-Superportklassen erlaubt.
  10. Reifenbreiten sind nicht begrenzt. Zwillinge sind erlaubt, Drillinge jedoch nicht.
  11. Nachdem der Bremswagen wieder in der Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 min beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
  12. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber ein Zeichen gibt. Wird die rote Flagge geschwenkt oder die Hupe vom Bremswagen betätigt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen. Bei Missachtung erfolgt die Disqualifikation
  13. Der erste Starter einer Klasse macht einen Probezug, um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen. (Der Probezug darf aber muss nicht gewertet werden der Teilnehmer entscheidet, ob er erneut startet.)
  14. Schalten während des Pull’s ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden.
  15. Bei Nichterreichen der 20 Meter-Marke ist einmalig ein erneuter Startversuch möglich, dies gilt nicht im Stechen (Finale)
  16. Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort beendet. Es folgt die Disqualifikation!
  17. Während des Zuges ist das Aufstehen vom Sitz verboten
  18. Die zurückgelegt Weite ist maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull“, also 100m, wird ein Stechen durchgeführt. 
  19. Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw) usw. werden nicht zugelassen
  20. Jeder Schlepper darf nur einmal pro Klasse starten.
  21. Um einen sicheren Ablauf gewährleisten zu können, ist auf dem, und rund um das Trecker-Treck Gelände Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  22. Vor jedem Pull ist wiegen Pflicht. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer (Toleranz 80kg).
  23. Beschwerden werden nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen. Ist die Klasse beendet werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.
  24. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
  25. Bei einer Absage oder bei einem Abbruch der Veranstaltung, wie zum Beispiel starkem Regen oder anderen Widrigkeiten, gibt es keine Erstattung des Startgeldes. Dies gilt auch für eine Stornierung seiner Anmeldung.
  26. Über Punkte, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort

 

 

2.  Gewichtsklassen

Bauernklassen:

0 kg

bis

3.500 kg

3.501 kg

bis

4.500 kg

4.501 kg

bis

6.000 kg

6.001 kg

bis

8.000 kg

8.001 kg

bis

10.500 kg    

10.501 kg

bis

  14.000 kg

Bauernsportklassen:

0 kg

bis

 3.500 kg

3.501 kg

bis

4.500 kg

4.501 kg

bis

5.500 kg

5.501 kg

bis

6.500 kg

6.501 kg

bis

7.500 kg

7.501 kg

bis

9.000 kg

9.001 kg

bis

10.500 kg

 

 

 

  1.  Reglement für die Bauernklasse

 

  1. Der Serienschlepper muss der Werksausrüstung entsprechen.
  2. In der Bauernklasse sind 10 % aber Maximal 10 PS Zapfwellen Mehrleistung ausgehend von der Werksausrüstung erlaubt.

Rechenbeispiel Fendt 926:           260 PS + 10 PS = 270 PS

260 PS * 10 % = 286 PS    

  1. Modifizierungen am Motor wie, Turbolader, LLK, führen zur Disqualifikation.
  2. Maximaldrezahl 2700rpm

 

4.  Reglement für die Bauern-Sportklasse

 

  1. Schlepper die eine Leistungssteigerung haben.
  2. Schlepper die durch Umbauten am Motor verändert wurden.
  3. Ps Begrenzung in den Klassen 3,5/4,5/5,5/6,5t maximal Leistung 350 Ps.
  4. Es sind nur Originalgetriebe erlaubt.
  5. Zugpendel mit maximaler Anhängehöhe 50cm oder Zugmaul mit maximaler Anhängehöhe von 80cm erlaubt.
  6. Die Auspufföffnung muss vertikal nach oben zeigen.
  7. Es muss ein Kreuz im Auspuff verbaut sein, um fliegende Teile abzuwehren z.B.bei Turbolader Schäden
  8. Seitenbleche müssen vorhanden sein.
  9. Der Turbolader muss geschützt unter einer Blechabdeckung liegen. (z.b. Motorhaube) Falls nicht vorhanden muss er durch ein Gehäuse geschützt werden.
  10. Maximaldrezahl 2700rpm.

 

5.   Reglement Bauern-Supersportklasse

 

  1. Schlepper die eine deutliche Leistungssteigerung haben.
  2. Schlepper die durch Umbauten am Motor verändert wurden.
  3. Zugpendel mit maximaler Anhängehöhe 50cm oder Zugmaul mit maximaler Anhängehöhe von 80cm erlaubt.
  4. Die Auspufföffnung muss vertikal nach oben zeigen.
  5. Es muss ein Kreuz im Auspuff verbaut sein, um fliegende Teile abzuwehren.
  6. Seitenbleche müssen vorhanden sein z.B bei (Turbolader Schäden)
  7. Der Turbolader muss geschützt unter einer Blechabdeckung liegen. (z.b. Motorhaube) Falls nicht vorhanden muss er durch ein Gehäuse geschützt werden.
  8. Notaussystem muss vorhanden sein. (Siehe Anhang)
  9. Maximaldrehzahl 2700rpm

 

Jeder Fahrer trägt, unter Berücksichtigung des Ausschlusses des Versicherungsschutzes und des Haftungsausschlusses, auf dem gesamten Gelände für auftretende Schäden selbst die Haftung! Dies wird auf dem online Anmeldeformular anerkannt!

 

Eine Anmeldung fürs TreckerTreck und für die Leistungsmessung am 29.08.2026 ist nur vorab online und bis zum 23.08.2026 möglich. Die Teilnehmeranzahl der einzelnen Startklassen und der Leistungsmessung ist begrenzt!

 

Die Startgebühr je Klasse / je Leistungsmessung beträgt 25€ und ist vorab auf folgendes Konto zu überweisen:

 

Kontoinhaber: TRECKER TRECK TEAM VINNEN E.V.

IBAN: DE15 2805 0100 0090 5574 30

 

Angemeldet ist nur, wer das Startgeld überwiesen hat!!  

 

Eine Starterliste wird in den kommenden Tagen auf dieser Homepage erstellt und fortlaufend aktualisiert.

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30.08.2026 wieder

Trecker Treck in Vinnen