Reglement
Die Regeln in diesem Reglement sind als Leitfaden für den Traktor-Pulling / Trecker Treck gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.
Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.
Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.
Haftungsausschussklausel:
Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern
Allgemeiner Hinweis
Die Teilnahme am Pull ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten, Führerschein möglich.
Die Teilnahme an Traktorpulling / Trecker Treck Veranstaltungen genau wie die Teilnahme an andern öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug) ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit.
Standard Klassen
„STANDARD/BAUERN SCHLEPPER“
Ein Standard Schlepper ist eine Einheit von Getriebe und Motor vom Werk aus. Sobald ein anderer Motor oder ein anderes Getriebe in diesem Schlepper eingebaut und dadurch eine Leistungssteigerung erzielt wird (oder auch nicht) ist es nach Reglement kein Standard Schlepper mehr. Was diesen Punkt betrifft, werden auch keine Diskussionen zugelassen bzw. Eingeständnisse gemacht. Wir wollen jedem die theoretische Chance auf eine gute Platzierung geben.
1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen.
2. Jeder Teilnehmer muß im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
3. Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
4. Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
5. Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
6. Während des Zugvorgangs ist es verboten zu trinken oder zu rauchen.
7. Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
8. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
9. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt.
10. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
11. Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
12. Den Anordnungen der Wettkampf Leitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
13. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schlepper auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
14. Der erste Teilnehmer von der Startliste macht einen Probezug um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste von den beiden Zügen.
15. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muß der nächste Teilnehmer innerhalb von 3 Minuten seinen Zugvorgang beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
16. Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 20 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten. Dies gilt nicht für das Finale.
17. Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
18. Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
19. Vor jedem Durchgang wird ein Kontrollwiegen durchgeführt.
20. Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (100 Meter) oder die gleiche Weite wird ein Stechen durchgeführt. Wird beim Stechen wieder von zwei oder mehreren Teilnehmern die gleiche Weite erzielt, ist die Geschwindigkeit maßgebend.
21. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
22. Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
23. Sollte ein Teilnehmer Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
24. Die Anhängerkupplung am Schlepper darf in den Bauernklassen nicht höher sein wie 80 cm und darf nicht in der Höhe beweglich sein. Es wird ausschließlich im original Zugmaul eingehängt.
25. Eigenmächtiges einhängen von Ketten oder ähnlichen Verlängerungen ist nicht zugelassen. Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagen Team eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen.
26. Die Anhängerkupplung darf maximal 45 cm hinter der Hinterachse rausragen.
27. In den Klassen bis 12000 kg sind nur Schlepper mit Radantrieb zugelassen.
28. Jeder Schlepper muß mit einen Überrollbügel oder mit einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein.
29. In den Bauernklassen muß sich der Original Motor laut Fahrzeugschein in dem Schlepper befinden. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papiere vom Teilnehmer zu beweisen sein.
30. Die Motorendrehzahl in den Bauernklassen darf nicht höher wie 2700 U/min sein.
31. In den Bauernklassen ist Wassereinspritzung oder der Einsatz von mehr wie einem Turbolader nicht erlaubt.
32. In allen Klassen ist Allradantrieb erlaubt.
33. Löst sich ein Gewicht auf der Bahn und fällt vom Schlepper, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers. Die Gewichte dürfen auch nicht beim An- oder Abkuppeln hinderlich sein.
34. Die Frontgewichte dürfen nicht weiter wie 100 cm (gemessen vom Kühlergrill) vor dem Trecker herausragen (gilt nur für standard).
35. Über Punkte, die in diesen Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
36. Beschwerden können nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen und bearbeitet werden. Ist der Wettkampf abgeschlossen, werden keine Beschwerden mehr bearbeitet.
Klasseneinteilungextra Klasse ( Schlepper,Baumaschinen, Radlader und alles über 13t.ist)
3,5t sportklasse(DTTO-Relement)
4,5t sportklasse(DTTO-Reglement)
3000 kg Bauernklasse
4500 kg Bauernklasse
6000 kg Bauernklasse bis 120 PS
6000 kg Bauernklasse bis 160 PS
7500 kg Bauernklasse bis 140 PS
7500 kg Bauernklasse bis 180 PS
9.000 kg 10.500 kg
13.000kg